Es ist scheinbar still geworden um die Windräder in Wadgassen und Überherrn.
Warum ist das so?
Hat sich das Vorhaben endgültig zerschlagen?
Ist der ablehnende Bescheid vom Dezember rechtskräftig?
Ist der Wald nun dauerhaft vor Zerstörung geschützt?
Das ist leider mitnichten so, denn gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt.
Es gibt dazu allerdings keine konkreten Nachrichten. In unserem Beitrag vom 19. Dezember des vergangenen Jahres zum ablehnenden Bescheid hatten wir angekündigt, dass wir die nächsten Schritte der beteiligten Parteien abwarten und entsprechend reagieren werden.
Unser aktueller Kenntnisstand ist folgender:
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Der Investor hat gegen die beiden ablehnenden Bescheide fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtsangelegenheit befindet sich also im sogenannten Widerspruchsverfahren.
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Dieser Widerspruch gegen die Ablehnung wird in einer verwaltungsinternen Clearingstelle behandelt und erneut beschieden.
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Sollte die Ablehnung aufrechterhalten bleiben, dann kann der Antragsteller dagegen Klage vor einem Verwaltungsgericht einreichen.
Jetzt sind also die Juristen am Werk und es gibt dazu keinen kommunizierten Fahrplan!
Was bedeutet das für die Arbeit der Bürgerinitiative?
Mit den zuständigen Behörden sind alle Argumente ausgetauscht, es wurde in unserem Sinne entschieden und das Widerspruchsverfahren ist eine behördeninterne Angelegenheit, die von Dritten nicht zu beeinflussen ist. Insofern können wir im Augenblick nur weiter abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.
Die Gefahr für den Wald ist noch immer nicht gebannt!
Sobald wir neue Informationen haben, werden wir darüber berichten.