Neues Waldgesetz 2017

Keine neuen Windkraftanlagen im saarländischen Staatswald!

So verlangen es die zahlreichen Bürgerinitiaitiven schon seit langer Zeit und so wurde es nach der Landtagswahl 2017 auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD abgemacht. Eine Novellierung des saarländischen Waldgesetzes soll noch in diesem Jahr erreichen, dass wertvoller Waldboden künftig nicht mehr als Standort für Windkraftanlagen in Frage kommt. Im Juni wurde dazu von beiden Parteien ein gemeinsamer Gesetzesentwurf vorgelegt, der "historisch alte Waldstandorte" bis auf wenige Ausnahmen schützen soll. 

Hoffnung für unsere Wälder

Der Gesetzentwurf zum neuen Waldgesetz wurde am 21. Juni 2017 in erster Lesung im saarländischen Landtag behandelt. Er nimmt tatsächlich alle Punkte auf, die damals im Koalitionsvertrag vereinbart wurden und geht sogar darüber hinaus (siehe dazu auch unseren damaligen Beitrag Frischer Wind im Koalitionsvertrag 2017 ... ).

Er stellt die Schutzwürdigkeit des Naturerbes unserer "natürlich gewachsenen Böden", deren Fragilität  und deren Bedeutung für unseren Natur- und Lebensraum in den Mittelpunkt.

"Das Naturgut Boden ist als Lebensgrundlage des Menschen unersetzlich, seine Nutzung muss daher im Besonderen den Nachhaltigkeitsaspekten entsprechen. Aber auch aus der Sicht des Naturschutzes ist die Vielfalt der Böden in ihrer landschaftstypischen Vergesellschaftung, in ihrer Ungestörtheit und in ihrer umfassenden Funktion im Naturhaushalt zu erhalten."
Wirklich unberührten Boden gibt es fast ausschließlich nur noch in unseren Wäldern. Das vor allem deshalb, weil die Verteilung Feld-Wald bei uns seit dem späten 18. Jahrhundert annähernd gleich geblieben ist, die Inanspruchnahme der Böden durch Besiedelung, Landwirtschaft und Industrialisierung ausserhalb der Wälder aber massiv ihren Tribut gefordert hat. Hier werden insbesondere bodenerosive Prozesse und die Freisetzung wasser- und bodengefährdender Stoffe genannt.
 
"Historisch alte Waldstandorte weisen nicht nur die am wenigsten gestörten Böden auf sondern auch die am wenigsten veränderten Wasser- und Nährstoffkreisläufe mit einer hohen Speicherfähigkeit des Bodens."
Als "historisch alt" werden im Gesetzentwurf diejenigen Waldgebiete definiert, die seit mindestens 1817 als Wald deklariert sind. Aus dieser Zeit liegt detailliertes Kartenmaterial vor, das eine einwandfreie Identifizierung ermöglicht.
 
 

Der Landtag des Saarlandes hat den Gesetzentwurf als Drucksache 16/32 mit Datum zum 14.06.2017 im Internet veröffentlicht.
Ein Klick auf die Miniatur öffnet den 9-seitigen Entwurf als pdf-Datei.

Hier der Link auf die Originalveröffentlichung des saarländischen Landtags.

Keine neuen Windenergieanlagen im Staatswald

Der Gesetzentwurf nennt explizit die zerstörerischen Wirkungen von 200 Meter hohen Anlagen mit 20 Meter breiten Fundamenten auf den Waldboden, die zudem oftmals, der ausgewiesenen Windeignung folgend, nicht am Waldrand, sondern mitten in die Waldflächen hinein geplant werden.

Als Lösung wird nun angestrebt, den Schutz dieser wertvollen Böden mit den Zielen der Förderung der Erneuerbaren Energien in Einklang zu bringen.

"Windenergieanlagen sollen auf historisch alten Waldstandorten nur noch dann zulässig sein, wenn sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das wäre dann gegeben, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt und dieser Standort bereits erschlossen oder bereits vorbelastet ist."

Als besonders windhöffig bezeichnet man einen Ort, an dem in einer Nabenhöhe von 150 Metern eine mittlere Windleistungsdichte von mindestens 321 Watt pro Quadratmeter herrscht.

Das gilt eindeutig für den Wadgasser Wald!

Nach dieser Regelung wäre der Wadgasser Wald ganz klar durch das neue Waldgesetz geschützt, weil alle Kriterien sowohl auf den Flächen von Überherrn als auch von Wadgassen eindeutig gegeben sind. Unsere Argumentation, dass ein solcher Eingriff in die Natur in ausgeweisenen Schwachwindgebieten vollkommen sinnlos ist, wird durch den Gesetzentwurf nachhaltig bestätigt. Insofern begrüßen wir diese Entwicklung sehr, auch wenn sie nur den Staatswald schützt.

Es gibt jedoch Ausnahmen!

Der Gesetzentwurf sieht als Vertrauensschutzmaßname für Investoren eine Übergangsregelung vor. Die bisherige Rechtslage

"findet auch nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin Anwendung, sofern vor Ablauf des 21. Juni 2017 ein vollständiger Antrag auf eine Waldumwandlungsgenehmigung und zudem ein vollständiger Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt worden ist. Altanlagengenießen Bestandschutz."

Und genau diese Regelung sorgt in vielen Gemeinden für neuen Sprengstoff in den Diskussionen sowie erhebliche Unsicherheiten bei allen Akteuren. Die Genehmigung zur Waldumwandlung obliegt den Gemeinden und wird gängigerweise im Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans bzw. des nachfolgenden Bebauungsplans  erteilt bzw. kann durch diese entfallen. Nach der Waldumwandlung handelt es sich bei den betroffenen Flächen nicht mehr um Wald, d.h. das Waldgesetz würde dort nicht mehr gelten. Gleichzeitig ist für die immisionsschutzrechtliche Genehmigung das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die zuständige Behörde.

Teilweise sind die Bebauungspläne bereits aufgestellt, aber noch nicht rechtswirksam, teilweise sind sie gerade in der Beratung. Beim LUA wurde Akteneinsicht oftmals mit dem Hinweis verwehrt, die Antragsunterlagen würden noch nicht vollständig vorliegen, andererseits ist dort ein Antrag nicht automatisch als unvollständig anzusehen, nur weil ein Teil davon fehlt.

Was gilt nun für den Wadgasser Wald?

Die Offenlage zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Ausweisung einer Konzentrationszone ist am 5. September 2017 zu Ende gegangen. Das Verfahren geht nun bei der Gemeinde erneut in die Bearbeitung.

Auch nach mehreren Gesprächen mit Vertretern des Umweltministeriums und des LUA gibt es keine konkrete Aussagen, ob das neue Waldgesetz nach Inkrafttreten für den Wadgasser Wald gelten würde oder nicht. Das bedeutet, es gibt noch keine Sicherheit für unseren Wald.

Wir konzentrieren uns nun darauf, diese Sicherheit zu erlangen!