Bericht zur Mitgliederversammlung vom 29. November 2017

Am 29. November fand im Nebenraum der "Alten Abtei" in Wadgassen die erste Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative zum Schutz des Wadgasser Waldes statt. Dazu konnte der Vorstand zahlreiche Mitglieder im Nebenraum der "Alten Abtei" begrüßen. Die Tagesordnung sah folgende Punkte vor:

  • Begrüßung durch den Vorstand
  • Anträge zur Tagesordnung und Beschluss der Tagesordnung
  • Bericht der Vorsitzenden – Perspektiven der BI
  • Bericht der Schatzmeisterin
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Sonstiges

Bericht und Perspektiven

In seinem Bericht ließ der zweite Vorsitzende Rudolf Gabel die Arbeit der BI in der abgelaufenen Periode Revue passieren.

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Er nannte die wichtigsten Eckdaten zu den Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen auf Überherrner und Wadgasser Bann durch die Firma Nadeva und das laufende Genehmigungsverfahren durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).

Eine komplette Auflistung der vielfältigen Massnahmen der BI seit ihrer Gründung war für die Mitglieder als Stichwortliste ausgelegt. Sie kann hier im Kasten auch als PDF-Datei angezeigt werden.

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Anträge noch nicht abschließend beschieden, d.h. das Verfahren läuft noch. Die BI geht jedoch davon aus, dass der Antragssteller noch im Jahr 2017 aufgrund der nicht ausgeräumten naturschutzrechtlichen Bedenken einen ablehnenden Bescheid erhält (siehe dazu das Statement von Minister Jost in unserem Beitrag vom 21.09.2017 ). Sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären, wäre auch die Kündigung der bestehenden Pachtverträge durch den SaarForst zu erwarten.

Abhängig davon kann auch über die Zukunft der BI noch keine Aussage getroffen werden. Bei einer Ablehnung oder Rückziehung der Genehmigungsanträge würde unser Vereinszweck entfallen. Dann wäre die Abwicklung des Vereins und Auflösung der BI wegen Erreichung des Vereinszwecks naheliegend. Da für den Antragsteller jedoch der Klageweg offen ist, könnte sich auch ein längerer Rechtsstreit anschließen, den die BI sicherlich begleiten würde.

Diese Entwicklung hängt unter anderem auch davon ab, wie die Gemeinde Wadgassen und ihre Organe über die weitere Vorgehensweise etwaiger Flächennutzungspläne (FNP) betreffend der Ausweisung von Konzentrationszonen entscheiden.
Zur geplanten Neufassung des Flächennutzungsplans gab es von den Bürgern offenbar sehr viele Einwendungen, die seitens der Gemeinde immer noch in einem aufwändigen Verfahren geprüft werden. Durch das seit September geltende neue Saarländische Waldgesetz haben sich jedoch die Voraussetzungen komplett verändert. Das könnte entweder zu einem Rückzug der Gemeinde aus dem FNP-Verfahren führen oder zu einer erneuten Überarbeitung der Konzentrationszone, um für zukünftige Anträge, z.B. im Privatwald gewappnet zu sein. Zum Fortgang bzgl. Flächennutzungsplan ist zu erwarten, dass die Gemeinde Wadgassen im ersten Quartal 2018 wieder tätig wird.

Kassenbericht und Kassenprüfer

In ihrem Kassenbericht erläuterte unsere Schatzmeisterin Martina Becker den gegenwärtigen Stand der Mitgliedschaften und die finanzielle Situation des Vereins. Sie wies darauf hin, dass der Verein das SEPA Lastschriftverfahren erst für das Jahr 2018 einführen wird und bat die Mitglieder, die ihren Beitrag für 2017 noch nicht entrichtet haben, um Überweisung des Beitrags in Höhe von 20,00 Euro.

Danach wählte die Versammlung Carmen Hick und Horst Philipp als Kassenprüfer.

Sonstiges und Abschluss

Beim Punkt "Sonstiges" bezog sich eine Nachfrage eines Mitglieds auf die derzeitige Situation mit dem Privatwald, welcher noch in der angedachten FNP-Überlegung der Gemeinde beinhaltet ist. Dazu führte Rolf Gabel aus, dass nach seinen Informationen der ehemalige Besitzer Claude Villeroy die wirtschaftliche Nutzung des Waldes immer abgelehnt habe. Nach dessen Tod gäbe es aber keine klare Aussage des Nachlassverwalters über die künftige Verfahrensweise.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, dankte Rolf Gabel den Anwesenden für ihr Interesse und beendete die Versammlung.