Windpark Wadgassen/Überherrn abgelehnt – Der Uhu hat entschieden!

Mit Bescheid vom 19.12.2017 wurden die beiden Anträge zur Errichtung eines Windparks in Wadgassen und Überherrn abgelehnt!

Brütender Uhu bedeutet Windpark-Aus

Kein Windpark - Der Uhu hat entschieden

Aus für den Windpark Überherrn

So lauteten vor den Weihnachtsfeiertagen die Schlagzeilen bei Saarbrücker Zeitung, SR und Wochenspiegel. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür jedoch noch nicht. Heute nun, am 27.12.2017 erfolgte auf der Webseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die amtliche Bekanntmachung.

Schutz einer bedrohten Art geht vor wirtschaftlichen Interessen!

Es ist nun offiziell bestätigt, was der SPD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Kurtz in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung bekannt gemacht hat:

„Wesentlicher Ablehnungsgrund sei ein aus Sicht des LUA vorhandenes erhöhtes Tötungsrisiko für den in der Nähe brütenden Uhu. Auf der Suche nach Nahrung in seinen Jagdgebieten überfliege er auch den Bereich des geplanten Windparks ... Der Uhu gehört in Deutschland zu den besonders und streng geschützten Arten. Nur dort, wo Natur und Artenschutz nicht beeinträchtigt werden, können auch solche Projekte realisiert werden. Das wird bei uns im Saarland vorbildlich umgesetzt."

Aber reicht das?

Natürlich freuen wir uns darüber, dass das Waldgebiet zwischen Wadgassen und Altforweiler nun nicht mehr unmittelbar von Zerstörung bedroht ist.

Im Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 20. Dezember sind aber ein paar Statements enthalten, die den aufmerksamen Leser stutzen lassen.

Demnach wäre die Ablehnung einzig der Tatsache zu verdanken, dass die Flugwege der Uhus nicht eindeutig feststellbar waren.

 

 

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Alle anderen "handfesten" Gegenargumente, zu denen die Bürgerinitiativen des Saarlandes das Umweltministerium und auch das LUA seit vielen Monaten im intensiven Dialog unterrichten, hätten demnach bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. Kein Wort darüber, dass dieser Windpark in "historisch altem Waldbestand" geplant war, der mittlerweile per Gesetz geschützt ist. Kein Wort über die zu erwartenden Veränderungen durch das neue Interimsverfahren zur Prognose von Schall-Immisionswerten. Kein Wort über die generell schlechten Windbedingungen in der Region. Kein Wort über die Unsicherheiten bezüglich Infraschallbelastung der Anwohner.

Dass nun ausgerechnet unser Umweltminister Jost, der die Windräder in saarländischen Wäldern bisher immer stark forciert hat, von seinen Parteifreunden als Artenschützer gelobt wird, darf jeder für sich interpretieren. Wie ernst er es damit meint, wird man in den nächsten Monaten sehen, wenn es um den weiteren Ausbau der Windkraft im Saarland geht.

So ist zu befürchten, dass die Ablehnung der Anträge für Überherrn/Wadgassen künftig als "naturfreundliches Vorzeigepflaster" über die vielen Frevel an anderen Orten im Land geklebt wird. Nach dem Motto "Seht her, wir können auch ablehnen."

Dass dieser Windpark zwar große Opfer gekostet, aber niemals einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende geleistet hätte, muss man dann nicht mehr erwähnen.

Wie geht es nun weiter?

Wie unser 2. Vorsitzender Rolf Gabel im Interview mit dem Saarländischen Rundfunk erklärte, werden wir als BI die nächsten Schritte aller beteiligten Parteien abwarten. Das ist zunächst die Reaktion der Firma Nadeva als Antragsteller, des SaarForst-Landesbetriebs als Verpächter der Flächen und der Gemeinden Wadgassen und Überherrn als Herren der Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

Unsere Arbeit ist noch nicht beendet!

Klicken und Ansehen

Sehen Sie Rolf Gabel im Interview des Saarländischen Rundfunks (Aktueller Bericht  vom 20.12.2017).