Widerspruchsverfahren beendet – Die Ablehnung ist bestandskräftig!

Widerspruchsverfahren beendet

Die Anträge zur Errichtung eines Windparks in Wadgassen und Überherrn sind endgültig abgelehnt!

Auf Nachfrage erhielt unser Vorstand Anfang Dezember 2020 folgende Nachricht vom Saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

Das bedeutet, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als zuständige Behörde am 09.09.2020 den Widerspruch des Antragsstellers gegen die beiden Ablehnungsbescheide vom 19.12.2017 ebenfalls abgelehnt hat und der Antragsteller auf eine weitere Klage dagegen verzichtet.

Somit sind die Ablehnungsbescheide nicht mehr anfechtbar!

Es sind nun annähernd drei Jahre vergangen, seit wir vermelden durften:

Windpark abgelehnt - Der Uhu hat entschieden!

Es war zu erwarten, dass es im Anschluß daran zu einem Widerspruchsverfahren kommen wird. Dass die Klärung des Widerspruchs aber länger als das ursprüngliche Genehmigungsverfahren dauern wird, hat dann doch überrascht.

Ende gut, alles gut? Wie geht es weiter?

Mit der Verhinderung dieses Bauvorhabens mitten im Wadgasser Wald ist ein wichtiges Gründungsziel unserer Bürgerinitiative erreicht. Wir sind sehr froh, dass die zuständigen Behörden den Schutz des alten Baumbestandes und der gefährdeten Tierarten über das wirtschaftliche Interesse gestellt haben. Der betroffene Waldbereich ist seit 2017 auch durch die Novellierung des Saarländischen Waldgesetzes wesentlich besser gegen schädliche Einflüsse geschützt.

Gleichwohl sehen wir, dass sich das Rad der Zeit weitergedreht hat. Die verbindliche Zusage zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes lässt in regelmässig kurzen Abständen neue Ideen und Diskussionen aufkommen, die den Rückbau, die Nachrangigkeit oder gar die Umgehung unserer mühsam erkämpften Naturschutzgesetze zum Inhalt haben. Uns allen steht eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion "Klimaschutz gegen Naturschutz" bevor, in deren Zuge möglicherweise auch der Atomausstieg neu bewertet werden wird. Ebenso können wir beobachten, wie sich in kurzer Zeit immer mehr Flächen um unseren Wald herum zu Industriezonen verändern.

Gleich, wie man zu den jeweiligen Details der Entwicklungen stehen mag. Das ist eine Gemengelage, die zeigt, dass auch künftig das wachsame Auge einer "BI zum Schutz des Wadgasser Waldes" gebraucht wird.

2019 hat begonnen! Wie ist der Status beim Windpark Wadgassen/Überherrn?

Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017, also vor über einem Jahr, wurden die beiden Anträge zur Errichtung des Windparks Wadgassen/Überherrn durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

Dagegen hatte der Investor Rechtmittel eingelegt, wodurch die Ablehnung ins sogenannte Widerspruchverfahren ging.

Der Vorstand unserer Bürgerinitiative hat sich Mitte Dezember erneut getroffen, um den aktuellen Sachstand zu besprechen.

Gibt es dazu neue Informationen?

Leider NEIN!

Nach unserer bisherigen Recherche gegenüber dem Innenministerium, dem Umweltministerium und auch bei der Gemeinde Wadgassen ist über den Widerspruch der Antragsteller für die Windenergieanlagen im Wadgasser Wald bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.

Mithin wurde seitens des Antragstellers auch keine Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erhoben.

Wir sind daher vom Informationsstand keinen Schritt weiter als in unserem letzten Beitrag vom 25. April 2018. So bleibt uns nur, weiter abzuwarten und abermals auf eine positive Entscheidung im Sinne unseres Waldes und seiner Bewohner zu hoffen.

Sobald wir über neue Informationen verfügen, werden wir diese bekanntgeben.

Wir wünschen allen Freunden unbeschädigter Natur ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2019.

Warum hört man nichts mehr – Alles erledigt?

Es ist scheinbar still geworden um die Windräder in Wadgassen und Überherrn.
Warum ist das so?

Hat sich das Vorhaben endgültig zerschlagen?

Ist der ablehnende Bescheid vom Dezember rechtskräftig?

Ist der Wald nun dauerhaft vor Zerstörung geschützt?

Das ist leider mitnichten so, denn gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt.

Es gibt dazu allerdings keine konkreten Nachrichten. In unserem Beitrag vom 19. Dezember des vergangenen Jahres zum ablehnenden Bescheid hatten wir angekündigt, dass wir die nächsten Schritte der beteiligten Parteien abwarten und entsprechend reagieren werden.

Unser aktueller Kenntnisstand ist folgender:

  • Der Investor hat gegen die beiden ablehnenden Bescheide fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtsangelegenheit befindet sich also im sogenannten Widerspruchsverfahren.
  • Dieser Widerspruch gegen die Ablehnung wird in einer verwaltungsinternen Clearingstelle behandelt und erneut beschieden.
  • Sollte die Ablehnung aufrechterhalten bleiben, dann kann der Antragsteller dagegen Klage vor einem Verwaltungsgericht einreichen.

 

Jetzt sind also die Juristen am Werk und es gibt dazu keinen kommunizierten Fahrplan!

Was bedeutet das für die Arbeit der Bürgerinitiative?

Mit den zuständigen Behörden sind alle Argumente ausgetauscht, es wurde in unserem Sinne entschieden und das Widerspruchsverfahren ist eine behördeninterne Angelegenheit, die von Dritten nicht zu beeinflussen ist. Insofern können wir im Augenblick nur weiter abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.

Die Gefahr für den Wald ist noch immer nicht gebannt!

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir darüber berichten.

 

Windpark Wadgassen/Überherrn abgelehnt – Der Uhu hat entschieden!

Mit Bescheid vom 19.12.2017 wurden die beiden Anträge zur Errichtung eines Windparks in Wadgassen und Überherrn abgelehnt!

Brütender Uhu bedeutet Windpark-Aus

Kein Windpark - Der Uhu hat entschieden

Aus für den Windpark Überherrn

So lauteten vor den Weihnachtsfeiertagen die Schlagzeilen bei Saarbrücker Zeitung, SR und Wochenspiegel. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür jedoch noch nicht. Heute nun, am 27.12.2017 erfolgte auf der Webseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die amtliche Bekanntmachung.

Schutz einer bedrohten Art geht vor wirtschaftlichen Interessen!

Es ist nun offiziell bestätigt, was der SPD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Kurtz in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung bekannt gemacht hat:

„Wesentlicher Ablehnungsgrund sei ein aus Sicht des LUA vorhandenes erhöhtes Tötungsrisiko für den in der Nähe brütenden Uhu. Auf der Suche nach Nahrung in seinen Jagdgebieten überfliege er auch den Bereich des geplanten Windparks ... Der Uhu gehört in Deutschland zu den besonders und streng geschützten Arten. Nur dort, wo Natur und Artenschutz nicht beeinträchtigt werden, können auch solche Projekte realisiert werden. Das wird bei uns im Saarland vorbildlich umgesetzt."

Aber reicht das?

Natürlich freuen wir uns darüber, dass das Waldgebiet zwischen Wadgassen und Altforweiler nun nicht mehr unmittelbar von Zerstörung bedroht ist.

Im Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 20. Dezember sind aber ein paar Statements enthalten, die den aufmerksamen Leser stutzen lassen.

Demnach wäre die Ablehnung einzig der Tatsache zu verdanken, dass die Flugwege der Uhus nicht eindeutig feststellbar waren.

 

 

Wir müssen darauf hinweisen, dass wir keinen EInfluss auf die angezeigten Inhalte fremder Webseiten haben und deshalb gemäss unseres Impressums jegliche Haftung für fremde Webseiten ablehnen.

Alle anderen "handfesten" Gegenargumente, zu denen die Bürgerinitiativen des Saarlandes das Umweltministerium und auch das LUA seit vielen Monaten im intensiven Dialog unterrichten, hätten demnach bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. Kein Wort darüber, dass dieser Windpark in "historisch altem Waldbestand" geplant war, der mittlerweile per Gesetz geschützt ist. Kein Wort über die zu erwartenden Veränderungen durch das neue Interimsverfahren zur Prognose von Schall-Immisionswerten. Kein Wort über die generell schlechten Windbedingungen in der Region. Kein Wort über die Unsicherheiten bezüglich Infraschallbelastung der Anwohner.

Dass nun ausgerechnet unser Umweltminister Jost, der die Windräder in saarländischen Wäldern bisher immer stark forciert hat, von seinen Parteifreunden als Artenschützer gelobt wird, darf jeder für sich interpretieren. Wie ernst er es damit meint, wird man in den nächsten Monaten sehen, wenn es um den weiteren Ausbau der Windkraft im Saarland geht.

So ist zu befürchten, dass die Ablehnung der Anträge für Überherrn/Wadgassen künftig als "naturfreundliches Vorzeigepflaster" über die vielen Frevel an anderen Orten im Land geklebt wird. Nach dem Motto "Seht her, wir können auch ablehnen."

Dass dieser Windpark zwar große Opfer gekostet, aber niemals einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende geleistet hätte, muss man dann nicht mehr erwähnen.

Wie geht es nun weiter?

Wie unser 2. Vorsitzender Rolf Gabel im Interview mit dem Saarländischen Rundfunk erklärte, werden wir als BI die nächsten Schritte aller beteiligten Parteien abwarten. Das ist zunächst die Reaktion der Firma Nadeva als Antragsteller, des SaarForst-Landesbetriebs als Verpächter der Flächen und der Gemeinden Wadgassen und Überherrn als Herren der Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

Unsere Arbeit ist noch nicht beendet!

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Sehen Sie Rolf Gabel im Interview des Saarländischen Rundfunks (Aktueller Bericht  vom 20.12.2017).

Bericht zur Mitgliederversammlung vom 29. November 2017

Am 29. November fand im Nebenraum der "Alten Abtei" in Wadgassen die erste Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative zum Schutz des Wadgasser Waldes statt. Dazu konnte der Vorstand zahlreiche Mitglieder im Nebenraum der "Alten Abtei" begrüßen. Die Tagesordnung sah folgende Punkte vor:

  • Begrüßung durch den Vorstand
  • Anträge zur Tagesordnung und Beschluss der Tagesordnung
  • Bericht der Vorsitzenden – Perspektiven der BI
  • Bericht der Schatzmeisterin
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Sonstiges

Bericht und Perspektiven

In seinem Bericht ließ der zweite Vorsitzende Rudolf Gabel die Arbeit der BI in der abgelaufenen Periode Revue passieren.

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Mitgliederversammlung der BI am 29. November 2017 in Wadgassen

Klick und schau!

Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder der Bürgerinitiative zum Schutz des Wadgasser Waldes zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 29.11.2017 um 20:00 Uhr in den Probenraum des Orchestervereins Wadgassen in der „Alten Abtei“ in Wadgassen ein.

Diese Veranstaltung ist kein "Offenes Treffen"!  Wir bitten um Verständnis, dass sich diese Einladung nur an Vereinsmitglieder richtet.

Termin: Mittwoch, 29. November um 20:00 Uhr im Probenraum des Orchestervereins in der Alten Abtei in Wadgassen

Video – Keine Windkraft in unseren Wäldern!

Diesen Aufruf der Deutschen Wildtier Stiftung unterstützen wir gerne!

Jedes Jahr sterben in Deutschland tausende Fledermäuse und Vögel durch Windenergieanlagen. Für manche Arten sind die Folgen sogar bestandsgefährdend. In diesem Kinospot fordert die Deutsche Wildtier Stiftung, keine Windkraft im Lebensraum Wald zuzulassen. 

Ein Klick auf das Symbol mit den vier Ecken (unten rechts) öffnet die Vollbildansicht.

Bericht und Video – Windpark Überherrn/Wadgassen vor dem Aus!

Minister Jost benennt im Landtag 3 Windpark-Vorhaben als "vermutlich" nicht genehmigungsfähig

Gestern Vormittag wurde die Novellierung des Landeswaldgesetz verabschiedet. Beobachter unserer BI berichteten direkt aus der Landtagssitzung:

"Die Anträge sowohl der Linken als auch der AFD, das Gesetz auf kommunalen und privaten Wald zu erweitern, wurden abgelehnt. Minister Jost bezog Stellung zum WIndpark Wadgassen-Überherrn. Die Telemetrierung (der Uhu-Paare) sei nach drei Fangversuchen gescheitert, einem vierten Versuch habe er nicht zugestimmt. Es bestehen seitens des LUA sehr große naturschutzrechtliche Bedenken aufgrund der Gefährdung des Uhus, so dass der Antrag des Investors mit größter Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. Frau Kramp- Karrenbauer hat in einem kurzen Gespräch bekräftigt, dass wir sie jederzeit kontaktieren dürfen, wenn Gesprächsbedarf besteht."

Im Tagesverlauf kamen weitere Bestätigungen über die Medien. Die naturschutzrechtlichen Bedenken des LUA (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) und natürlich aller Gegner dieses Vorhabens konnten auch nach monatelanger Wartezeit nicht ausgeräumt werden.

Es freut uns natürlich außerordentlich, dass nun auch Gesetzgeber, Umweltministerium und die Genehmigungsbehörden die Zeichen der Zeit erkannt haben und unsere Bedenken endlich ernstnehmen.

Andererseits hat die Begründung den faden Beigeschmack, dass nur von den Belangen des Natur- und Artenschutzes gesprochen wurde und nicht von den Belangen der Bürger, die durch solche Anlagen massiv beeinträchtigt werden.

Aber Achtung!
Alle heute gehörten Absichtserklärungen sind noch kein gültiger Ablehnungsbescheid gegen einen Windpark. Eine Ablehnung ist nur wesentlich wahrscheinlicher geworden. Wir beobachten nun sehr genau, welche Schritte nun als nächstes unternommen oder auch nicht unternommen werden.

Und wir erinnern daran, dass in Wadgassen das Verfahren zur Verabschiedung eines Flächennutzungsplans mit Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen läuft. Ein Verfahren, das der Kommune quasi durch die Hintertür aufgezwungen wurde, das niemand wirklich wollte und das jetzt vermutlich niemand mehr braucht.

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Sehen Sie ab Minute 13:44 den Nachrichtenbeitrag im Aktuellen Bericht des Saarländischen Rundfunks.

Neues Waldgesetz 2017

Das neue Waldgesetz ist verabschiedet!

Der Gesetzgeber bringt nun klar zum Ausdruck, dass der unkontrollierte Ausbau von Windkraftanlagen in saarländischen Wäldern ein Ende haben muss.

Was besagen die Änderungen im Saarländischen Waldgesetz?

Wir haben dazu in unserem Menübereich "Windpark" eine neue Seite mit weiteren Informationen eingerichtet.

Ist unser Wald damit bereits geschützt?

Mitnichten!

Das Waldgesetz ist noch keine Entscheidung gegen den Windpark Überherrn/Wadgassen. Es bleiben immer noch Schlupflöcher für eine Genehmigung offen. Lesen Sie dazu unser Positionspapier im Beitrag vom 12. September.

Presseartikel – Heiko Maas an Gegenwind Saar: „Wir haben gelernt“

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.bmjv.de/DE/Pressestelle/Pressebilder/Pressefotos_node.html - Foto: photothek / Thomas Köhler

Pressefoto

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Der saarländische SPD-Landeschef und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl kommentiert die Änderung des saarländischen Waldgesetzes

Heiko Maas schrieb in seiner Eigenschaft als Landeschef der Saar-SPD einen Brief an das "Aktionsbündnis Gegenwind Saar". Lesen Sie links den Brief im Original auf der Homepage des Aktionsbündnisses. Darin stellt er sich klar hinter den Geist des neuen Waldgesetzes und spricht sich für eine Drosselung des Ausbaus von Windenergieanlagen im saarländischen Staatswald aus.

„Beim Ausbau der Windenergie in saarländischen Waldgebieten ist eine Haltelinie erreicht“

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