Merke: "Der saarländische Staatswald ist und bleibt Bürgerwald!"
Der Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode im Saarländischen Landtag für den Zeitraum 2017 bis 2022 ist nun verhandelt und verabschiedet.
Dem Thema "Erneuerbare Energien" ist in Kapitel 5 Raum gegeben. Spannend aus Sicht unseres Kampfes gegen Windenergieanlagen im Wald wird es jedoch erst im Kapitel 13 unter dem Titel "Umwelt und Naturschutz für ein lebenswertes Saarland". Dort findet sich ab Seite 120 ein Abschnitt "Waldbewirtschaftung im Saarland".
Darin haben die Koalitionäre eine Kernthese verankert, die auch ein Leitmotv unseres Handelns ist.
Dieser Satz markiert die Messlatte, an der wir die künftigen Entscheidungen der Landesregierung und ihrer Behörden messen werden.
Auf über 150 Seiten beschreibt der zwischen CDU und SPD ausgehandelte Vertrag die politischen Grundlagen der künftigen Zusammenarbeit in der "Großen Koalition" unter Führung von Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Eine generelle politische Bewertung wird die BI an dieser Stelle nicht abgeben. Jedoch möchten wir die hinsichtlich unseres Satzungsziels relevanten Passagen aufzeigen und kommentieren.
Ein Klick auf die Miniatur öffnet das komplette Vertragswerk als pdf-Datei.
20%-Ziel bleibt bestehen
Das 20%-Ziel (Anteil regenerative Energien am Stromverbrauch) bleibt also weiterhin bestehen. Es wird von uns deshalb in Frage gestellt, weil es willkürlich als politische Zielgröße festgelegt ist und sich nicht an geografischen oder physikalischen Gegebenheiten orientiert.
Immerhin wird es insoweit relativiert, dass die Senkung des Energieverbrauchs als erstes Ziel genannt ist. Diese Senkung kommt der Erreichung der 20% zumindest rechnerisch entgegen. Einen konkreten Plan für eine nennenswerte Senkung des Energieverbrauchs bleibt dieser Koalitionsvertrag allerdings schuldig.
Ebenfalls nachdenklich stimmt der Bindestrich-Nachsatz "- als Basis für den weiteren Ausbau". Hier wird einen spaltweit eine Tür aufgemacht, hinter der es noch sehr dunkel ist.
Transparenz und Bürgerbeteiligung
Die nachfolgend formulierte Absichtserklärung sollte eigentlich selbstverständlich und somit gar nicht nötig sein. Unsere Erfahrungen bzgl. Transparenz sehen jedoch anders aus. Es wäre eine Überlegung wert, künftig jeder Korrespondenz mit den Genehmigungsbehörden diesen Abschnitt als Flyer beizulegen.
Schutz des Waldes
Greifbarer sind da schon die folgenden Passagen, die sich auf die künftige Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen beziehen. Darin wird die Änderung des saarländischen Waldgesetzes in Aussicht gestellt, durch die Windkraftanlagen künftig in "historisch alten" Waldgebieten oder an Standorten ohne ausreichende Windhöffigkeit verhindert werden sollen. Hier wurden Teile unseres Positionspapiers berücksichtigt, wenngleich historisch alt ein dehnbarer Begriff ist.
Vertrauensschutz
Den juristisch klingenden Verweis auf Vertrauenssschutz für "unabweisbare Rechtspositionen" in laufenden Genehmigungsverfahren kann man auch so deuten, dass die Landesregierung zu diesen hehren Zielen nur dann steht, wenn sie sich dadurch nicht juristisch angreifbar macht. Zu deutsch, wenn es nicht weh tut. Es wird spannend sein, zu erfahren, welche Rechtspositionen sich als abweisbar bzw. unabweisbar erweisen.
Und dann noch?
Der Schlusssatz im von uns gelb markierten Bereich besagt sehr eindeutig:
"ab 2017 werden im Staatsforst keine neuen Flächen mehr zur Verfügung gestellt"
Das klingt zunächst sehr gut! Es könnte aber auch dem Umstand zu verdanken sein, dass es im Staatsforst keine Flächen mehr gibt, die man noch sinnvoll für Windkraft projektieren könnte.
Und was ist mit den Waldflächen, die zwar den oben genannten Kriterien entsprechen, sich aber nicht im Besitz des Landes befinden?
Fazit: Frischer Wind im Landtag bezüglich Windkraft ?
Wir wollen nicht unfair sein!
Man erkennt schon, dass der andauernde Bürgerprotest im Land bei manchen politischen Vertretern glaubhaft ein Umdenken in Gang gesetzt hat. Noch aber kommen die konkreten Massnahmen sehr unpräzise daher. In den gezeigten Abschnitten berücksichtigt der Vertrag die Windenergieanlagen nur bei der Formulierung von Zielen hinsichtlich der Energiewende und der Forstwirtschaft. Nicht zur Sprache kommen wichtige Punkte wie Schutz des Menschen gegen Lärm (z.B. 10H-Regelung), Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Sachwerte oder Abwehr besonderer Gefahren der Fauna durch Windenergie.
"Der Vertrag verspricht Besserung in der Zukunft und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Viel Zeit bleibt uns aber nicht mehr in unserem kleinen Bundesland. Jedes erstellte Windrad schafft Fakten, die in den nächsten 25 bis 30 Jahren nicht mehr zu beseitigen sind. Das heisst, mindestens für die Dauer einer Generation müssen wir mit den Folgen klarkommen. Es beunruhigt uns, dass erst Menschen und Tiere Schaden erleiden müssen, bevor sich die Vernunft durchsetzt."
Deshalb hier noch einmal unsere wichtigsten Forderungen: